Steuerkanzlei Dr. Laufer, Kottler & Partner

Ihr Steuerberater in Freudenstadt

Steuerkanzlei Dr. Laufer, Kottler & Partner • Ihr Steuerberater in Freudenstadt

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Testamentvollstreckung

Testamentsvollstreckung – damit Ihr letzter Wille zählt

Verlässliche Umsetzung Ihrer Nachlassregelung
Mit einer professionellen Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille genau nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird – unabhängig, diskret und mit der nötigen rechtlichen Sorgfalt. Wir übernehmen diese Verantwortung zuverlässig für Sie oder Ihre Angehörigen.

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Sicherstellen, was Ihnen wichtig ist

Nicht immer wird der Letzte Wille so umgesetzt, wie dies die betroffene Person gerne hätte. 

Aus diesem Grunde bieten wir unseren Mandanten auch die Testamentsvollstreckung an. Unsere Aufgabe ist dabei die Umsetzung des Letzten Willen des Mandanten, wie im Testament bestimmt.

Für Stamm-Mandanten bewahren wir als Sonderservice auch eine Ausfertigung des Testaments treuhänderisch auf und leiten dieses neutral im Falle eines Falles an das Nachlassgericht. So wird vermieden, dass das Testament plötzlich nicht mehr „auffindbar“ ist.

Diese Tätigkeit ist nunmehr auch den Steuerberatern eröffnet worden. Wir koppeln dies mit der erbschaftsteuerlichen Beratung im Vorfeld und der konsequenten Umsetzung des Willens der verstorbenen Person.

Die Partner StB. Dr. Laufer und RA Henrich verfügen beide über eine Zertifizierung als Testamentsvollstrecker und helfen Ihnen auch eine solche im Vorfeld durch klare Regularien und Beratung zu vermeiden. Frau StB. Matutis ergänzt die Fachkompetenz durch den Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)..

Sprechen Sie uns – wir beraten Sie gerne. Unverbindlich und diskret. 

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